Allgemeine Informationen

Hier finden Sie allgemeine Informationen rund um Psychotherapie, die für Sie informativ und wichtig sein könnten.

 

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Psychotherapie ist eine Leistung sowohl der gesetzlichen, als auch der meisten privaten Krankenversicherungen. Sie ist eine Behandlungsmethode zur Linderung verschiedenster seelischer und psychischer Leiden und Erkrankungen, die ihre Ursache in unbewussten Konflikten finden, die durch für das Unbewusste bedeutsame Ereignisse und Erlebnisse wieder wachgerufen werden. Dann entstehen oftmals Symptome, die unter anderem als Versuch der Psyche zu werten sind, den Konflikt zu lösen. In diesem Sinne können Symptome als Ausdruck ungelebter Wünsche und/oder Versuche der Lösung unbewusster Konflikte gesehen werden.

In der Regel findet eine Psychotherapie im Rahmen von regelmäßigen Terminen bei Jugendlichen und Erwaschenen in Form von Gesprächen statt, bei Kindern zudem durch das therapeutische Spielen. So wie sich bei Erwachsenen und Jugendlichen über das Gespräch und Zusammenspiel zwischen Therapeut und Klient ein Zugang zum Unbewussten ermöglicht, findet das Unbewusste des Kinder seinen Ausdruck vor allem durch das und im Spiel. In der Jugendlichen- und Erwachsenentherapie wird somit vor allem Gesprochen, in der Kindertherapie vor allem gespielt. Letzteres mag zu Beginn zunächst für viele Erwachsene befremdlich wirken, drängen doch die Symptome deutlich dazu, dass "etwas getan werden muss", während das Kind zu Hause oft berichtet, es "wird da ja nur gespielt". Die damit verbundene Irritation ist nur menschlich und unter dem Aspekt der technischen Besonderheiten einer Psychotherapie im Vergleich zu den alltäglich bekannten medizinischen Gesundheitsleistungen sicher nachvollziehbar.

Allgemein kann man die generelle Vorgehensweise sehr grob umreißen: Das Symptom besitzt auch immer eine Funktion als Ausdrucksmittel des unbewussten Innenlebens. Gelingt es in der Therapie, diese Funktion aufzudecken und den dahinter liegenden ursächlichen unbewussten Konflikt zu bearbeiten, wird dem Symptom die Grundlage entzogen und es kann aufgegeben werden, bzw. verbessert sich bis es idealerweise nicht weiter auftritt. Eine direkte "Bekämpfung" oder ein "Verbieten" des Symptoms hinterlässt unter diesem Verständnis so also eine zu besetztende Lücke, die dann oft einfach nur zu anderen, oft gar stärkeren Symptomen führt. Ziel ist es also, den hinter dem Symptom verborgen liegenden unbewussten Konflikt zu entschlüsseln und in der Therapie zu bearbeiten, und weniger, ein Symptom einfach "zu beseitigen".

Hierbei unterliegt der Psychotherapeut der Schweigepflicht gegenüber seinem Patienten. Auch gegenüber Angehörigen und den Sorgeberechtigten.

Hinweise zum Behandlungsverlauf:

Eine tiefenpsychologische Therapie benötigt Zeit. Der behandlungsverlauf gleicht weniger einer stetig steigenden Kurve, sondern oft eher einer "Treppenform": Die Symptome und das persönliche Empfinden steigen nicht gleichmäßig mit jeder Stunde, vielmehr gibt es "sprunghafte" Verläufe; d.h. eine Verbesserung tritt ein, schließlich bleibt diese eine zeitlang auf gleichem Niveau, dann wird plötzlich ein neues Niveau erreicht. Es ist ebenfalls normal, dass das subjektive Befinden zwischenzeitlich auch wieder etwas schlechter werden kann.

Oft tritt eine spürbare "Erstverbesserung" auf; die Symptome werden weniger quälend, das subjektive Wohlbefinden bleibt. Der Klient mag dies dann so erleben, dass er sich nach einer Stunde besser fühlt, als davor. Irgendwann geschieht dies dann jedoch anders herum: Man fühlt sich nach der Stunde schlechter, ist wütend oder traurig, während es einem vor der Stunde verhältnismäßig "normal" ging. Dies ist ein Zeichen, dass es in der Therapie gerade gelungen ist, einen Teil der schwierigen unbewussten Themenbereiche "aufzuwecken". Ist dies der Fall, so kann das einer der entscheidenden Punkte der Therapie sein: Kommt der Klient nun weiter in die Therapie und spricht dies an, ist hier gerade die Chance, den bisher unverarbeiteten (Teil-)Konflikt in der Auseinandersetzung mit dem Therapeuten endlich zu einer hinreichenden Lösung zu führen. Dieser Vorgang geschieht dann oft mehrfach in einer Therapie.

Wer ist ein "Psychotherapeut" oder eine "Psychotherapeutin"?

Nach dem Psychotherapeutengesetz darf sich nur "Psychotherapeut" oder "Psychotherapeutin" nennen, wer nach einem Studium der Medizin, Psychologie oder Pädagogik eine drei- bis fünfjährige Ausbildung in Psychotherapie asolviert hat und die staatliche Approbationsprüfung bestanden hat. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Psychotherapie von Personen durchgeführt wird, die dafür nicht ausreichend ausgebildet sind. Medikamente werden ausschließlich von Ärzten, z.B. Psychiatern verordnet.

Bekommt der approbierte Psychotherapeut/ die approbierte Psychotherapeutin eine Zulassung durch die Kassenärztlche Vereinigung, können Patienten mit ihrer Krankenversicherungskarte direkt einen Psychotherapeuten aufsuchen und eine klare Kostenregelung für die gesetzlichen Krankenkassen ist gegeben. Approbierte PsychotherapeutInnen können auch ohne Kassenzulassung Psychotherapien über das sog. "Kostenerstattungsverfahren" zu Lasten der Krankenkassen durchführen, hierbei ist jedoch vieles in der Verwaltung komplizierter.

Kassengebühr für Patienten ab dem 18. Lebensjahr

Die  Kassengebühr (Praxisgebühr) in Höhe von 10,- € pro Quartal für gesetzlich versicherte Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist ab dem 01.01.2013 abgeschafft und fällt nicht mehr an.

Welche Behandlungsverfahren gibt es noch?

Es gibt neben der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie noch verschiedene andere psychotherapeutische Verfahren. Als Kassenleistung sind zurzeit jedoch lediglich noch Psychoanalyse und Verhaltenstherapie anerkannt. Die Anerkennung regeln die Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. 

Bei z.B. welchen Krankheiten ist eine Psychotherapie angezeigt?

Psychotherapie ist z.B. indiziert bei:

  • ADHS/ADS
  • Angststörungen
  • Depressiven Störungen
  • Psychosomatischen Beschwerden
  • Psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufgrund schwerer, auch chronischer körperlicher Erkrankungen oder Erlebnisse (Traumata)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • bestimmten Störungen im Kindesalter, wie Einnässen nach dem 5. Lj. oder Einkoten nach dem 3. Lj.
  • Suchterkrankungen
  • Zwangsstörungen
  • ... und vielen anderen mehr

 

Beantragung einer Psychotherapie

Zunächst besteht die Möglichkeit von insgesamt bis zu fünf probatorischen Sitzungen, die von der Krankenkasse übernommen werden. In diesen fünf Sitzungen wird die Indikation für eine Psychotherapie durch Diagnostik und Erfragung der Lebensgeschichte abgeklärt. Zudem dient diese Phase der Abschätzung des möglichen Behandlungserfolges für eine durchzuführende Psychotherapie im entsprechenden Verfahren, oder erscheint ein anderes Verfahren erfolgversprechender und angemessener? Des weiteren dient die sog. "probatorische Phase" auch der Überprüfung der "Passung" von Klient und Therapeut, d.h. wie gestaltet sich die therapeutische Beziehung zwischen beiden? Ist diese hinreichend gegeben, damit eine vertrauensvolle und tragfähige Behandlungssituation aufgebaut werden kann?

Am Ende der Probatorik wird dann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Am günstigsten schon während der probatorischen Phase, spätestens aber an deren Ende muss als Teil des Antrags eine Bestätigung eines Arztes beigefügt werden (sog. "Konsiliarbericht"), dass aus keine medizinisch-organischen Gründe gegen eine Psychotherapie sprechen. Dieser kann bei Kindern und Jugendlichen vom zuständigen Hausarzt, Kinderarzt, Kinder- und Jugendlichenpsychiater oder einem Internisten ausgefüllt werden und muss mit seinen drei Durchschlägen ausgefüllt wieder mitgebracht werden.

Die Entscheidung über die Kostenübernahme erfolgt dann auf der Grundlage der Stellungnahme eines Gutachters anhand eines anonymisierten schriftlichen Berichts des behandelnden Psychotherapeuten.

Dauer und Umfang der Behandlung

Eine Psychotherapeutische Behandlung umfasst in der Regel zwischen 50 und 100 Sitzungen. Diese dauern jeweils 50 Minuten und finden in der Regel zu einem festen Termin einmal in der Woche statt. Nach spätestens 50 Stunden muss ein erneuter Antrag gestellt werden. Die genaue endgültige Stundenanzahl kann nach unten und/oder oben variieren, insgesamt gibt es jedoch eine Obergrenze für das Stundenkontingent einer Psychotherapie.

 

Warum werden die Kosten für eine "klassische" Familientherapie oder Paartherapie von den Kassen nicht übernommen?

Die Leistungspflicht der Krankenversicherungen ist eng mit der zugrundeliegenden Definition von Gesundheit und Krankheit  verbunden. Im Sinne der rechtlichen Definition ist Gesundheit/Krankheit individuell auf den einzelnen Patienten/Klienten bezogen. In der Familientherapie oder auch der Paartherapie steht die gleichzeitige Behandlung mehrerer Individuen im Zentrum der Arbeit. Bei der Familientherapie tritt das gesamte familiäre System in den Fokus der Betrachtung und die systemischen Wechselwirkungen, die alle Beteiligten aufeinander ausüben. Diese Interaktionsmuster und Wechselwirkungen werden dann in gemeinsamer Arbeit mit der ganzen Familie erkundet, analysiert und dysfunktionale Muster verändert. Bei der Paartherapie treten beide Partner gemeinsam und gleichberechtigt in den Prozess ein. Auch hier wird nicht mit dem einzelnen gearbeitet, sondern die Beziehungsgestaltung und gegenseitigen Wechselwirkungen der Partner aufeinander wird mit beiden gemeinsam betrachtet.

Damit sind beide Behandlungsformen per Definition von den Leistungen der Krankenversicherungen ausgenommen.

Zum Vergleich: Wenn sich bei einem Paar beide Partner jeweils einzeln in Psychotherapie begeben, fallen die entstehenden Kosten unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen; gehen beide Partner gemeinsam in eine Paartherapie, nicht.

Die begleitenden Gespräche mit den Bezugspersonen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie möglich sind, bilden hiervon nur auf den ersten Blick eine Ausnahme: Sie dienen der begleitenden Beratung der Eltern/Bezugspersonen der Kinder oder Jugendlichen und stellen keine eigene Therapie im Sinne obiger Definition dar. Insofern fallen diese unter das Leistungsspektrum der Kassen und sind damit entgegen einer Paar- oder Familientherapie nicht mit Zusatzkosten für den Versicherten, bzw. die Familie verbunden.

 

 

 

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© Psychotherapeutische Praxis Frank Stula