"Der Mensch ist wie verwandelt, sobald man menschlich ihn behandelt"   -E. Roth

Liebe Patienten,

bitte beachten Sie:

vom 14.10.2024
bis
zum 25.10.2024

ist meine Praxis wegen Urlaubs geschlossen.

 

In dringenden Notfällen wenden Sie Sich in dieser Zeit bitte an

Vitos Klinikum Rheingau
Kloster-Eberbach-Staße  4
65346 Eltville

                         oder an Ihren Hausarzt /ihr Hausärztin

Telefon: 06123 - 602 - 0

oder an den ärztlichen Notdienst:
Tel: 116117 (ohne Vorwahl)

Email: info@vitos-rheingau.de

 

Internet: www.vitos-rheingau.de

 


Danach finden die Behandlungen zu den gewohnten Zeiten wieder statt. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine gut Zeit

Geben Sie auf Sich acht und bleiben Sie gesund!


 

Herzliche Grüße,

Frank Stula

in anderen Sprachen:
Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer zur Hilfe bei Kindern mit traumatischen Erlebnissen für Eltern (Flüchtlinge) in 7 Sprachen:

 

Willkommen auf der Internetpräsenz der

Psychotherapeutischen Praxis Dipl.-Päd. Frank Stula


♦ tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
♦ Familientherapie
♦ Positive Psychotherapie
♦ Paarberatung
♦ Supervision
♦ Selbsterfahrung

 

 

 
 
Das Behandlungsangebot im Sinne der Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Psychotherapie ist fester Bestandteil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall wie bei jedem Arztbesuch über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen mit ihrer Krankenkasse. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Die Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen ist individuell vertraglich geregelt. Informationen hierzu entnehmen Sie ihrem Versicherungsvertrag oder erhalten Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung.


Familientherapie, Paarberatung, Supervision, Coaching, Beratung sowie Selbsterfahrung stehen außerhalb des Leistungsspektrums der Versicherungen. Hierfür anfallende Kosten werden also von diesen nicht übernommen. Eine Altersbeschränkung im Sinne des 21. Lebensjahres gilt hier entsprechend nicht.

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