in anderen Sprachen:
Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer zur Hilfe bei Kindern mit traumatischen Erlebnissen für Eltern (Flüchtlinge) in 7 Sprachen:
|
Die Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen ist individuell vertraglich geregelt. Informationen hierzu entnehmen Sie ihrem Versicherungsvertrag oder erhalten Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
Familientherapie, Paarberatung, Supervision, Coaching, Beratung sowie Selbsterfahrung stehen außerhalb des Leistungsspektrums der
Versicherungen. Hierfür anfallende Kosten werden also von diesen nicht übernommen. Eine Altersbeschränkung im Sinne des 21. Lebensjahres gilt hier entsprechend nicht.