Stand: 01.02.2023

 

 

 

 

 

Informationen zum Coronavirus (COVID-19):
 

 

Status:

Praxis im Regelbetrieb


Auch weiterhin:

FFP2/KN95/N95 MASKENPFLICHT


 

Weitere Maßnahmen zu Ihrem Schutz:

 

Bitte nach Betreten der Praxis Hände waschen/desinfizieren.

Luftfilter im Behandlungsraum laufen.

Nach jeder Stunde wird gelüftet.

Abstand über 2m im Raum.

Regelmäßige Testung (2x wöchentlich) des Praxispersonals mit professionellen Schnelltests.

 

Bei Erkältungssymptomen Umstellung auf Videosprechstunde, dies ist auch im Quarantänefall natürlich möglich.
Die Kontingente für Videosprechstunden sind künftig durch die Krankenkassen wieder begrenzt, es gilt abzuwarten, ob es mangels Alternativen dann zu Ausfällen kommt.

 


 
 

 

 

Liebe PatientInnen, liebe Eltern, liebe BetreuerInnen,

der Coronavirus hat Deutschland und den Rheingau erreicht und angesichts der momentanen Situation gibt es in der Praxis ein paar Dinge zu beachten.

An dieser Stelle können Sie Sich informieren, wie es zurzeit mit Covid-19 und u.a. Therapiestunden in der Praxis aussieht. Bei Veränderungen werde ich hier die einzelnen Punkte aktualisieren und ergänzen.

 

CHRONIK:

aktuell:

 

- 01.02.2023: Weiterhin Maskenpflicht in Praxen (FFP2)

Im ÖPNV gilt ab 02.02.2023 in Hessen keine Maskenpflicht mehr. In Artpraxen und medizinischen Einrichtungen jedoch weiterhin.

 

- 05.10.2022: Weiterhin Maskenpflicht in Praxen (FFP2)

Der Herbst ist da und die Inzidenzen steigen wieder. Dennoch hat sich Covid-19 mittlerweile in den Alltag integriert und eine neue Normalität hat sich eingestellt. An Omikronvarianten angepasste Impfstoffe sind nun auch verfügbar und die Nachfrage nach diesen steigt. In Arzt- und Psychotherapeutischen Praxen herrscht auch nach der aktuellen Verordnung vom 01.10.22 eine generelle FFP2 Maskenpflicht. Aktuell laut Text nur für Besucher und Patienten, es ist jedoch davon auszugehen, dass das Personal und die Ärzte/Therapeuten selber beim Entwurf ohnehin als Maske tragend angenommen wurden. Achten Sie weiterhin auf Sich und bleiben Sie gesund.

 

 

vergangen:

- 28.03.2022: Inzidenzen auf Rekordniveau, Lockerungen auf der anderen Seite

Aktuell beschäftigt viele vor allem der Krieg in der Ukraine, die Pandemie gerät ein wenig aus dem Blick, wie es scheint. Trotz aller Lockerungen und auslaufender Regelungen bleiben die bisherigen Regelungen in der Praxis in Kraft. Eine Änderung wird die Möglichkeiten der Videosprechstunde betreffen, die vermutlich nicht mehr in dem bisherigen Umfang möglich sein wird, da hier die entsprechenden Regelungen nach aktuellem Stand auch nicht verlängert werden. Die Maskenpflicht bleibt erhalten und wird es auch weiterhin. Auch wenn in naher Zukunft vielleicht keine Pflicht mehr von Landes- oder Bundesstelle in Arztpraxen erteilt wird.
Oben  und auf der Startseite ist ein Link zu einem Ratgeber in 6 Sprachen für Eltern von Kindern nach der Flucht und Hilfe bei den damit verbundenen traumatischen Erlebnissen. Aus gegebenem Anlass in Ukrainisch vorgewählt.

 

 

- 10.01.2022: Inzidenzen stark steigend, Omikron weiter auf dem Vormarsch

Der positiven Einschätzung, dass Omikron scheinbar eher milde Verläufe hat stehen die stark ansteigenden Inzidenzen leider diametral gegenüber. Laut der britischen Zeitung "Guardian", Stand 02.01.22, werden in den USA täglich durchschnittlich dennoch 672 Kinder ins Krankenhaus wegen Covid-19 eingeliefert, zum damaligen Zeitpunkt mehr als doppelt soviele wie in der Woche davor. Mehr als die Hälfte der Kinder im Krankenhaus müssen nach der leitenden Betriebsärztin Elaine Cox des Riley Children´s Health in Indiana auf die Intensivstation, mindestens 40% von ihnen künstlich beatmet werden.
Auch deutet eine neue Studie sehr stark darauf hin, dass auch bei symptomlosen Verläufen multiple Organschäden durch SarsCov2 nachweisbar sind (Lunge, Nieren, Leber zwischen 2 und 4 % Verlust der Funktionsleistung), doch immerhin in dem Fall keine Organschädigung des Gehirns.
Achten Sie also weiterhin gut auf sich und ihre Liebsten. Ich möchte Ihnen ans Herz legen: Wenn noch nicht geschehen, denken Sie daran, dass eine Impfung nach wie vor der beste Schutz für sie und andere ist. Nutzen Sie auch FFP-2 Masken im Alltag, wo es vorgeschrieben oder auch einfach nur sinnvoll erscheint; dies unabhängig davon, ob sie bereits geimpft sind oder nicht.

Bleiben Sie gesund!

 

- 20.12.2021: Inzidenzen noch stabil, Omikron auf dem Vormarsch

Aktuell noch stabile Inzidenzen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der neuen Variante Omikron, die sich in z.B. England aktuell mit erschreckender Geschwindigkeit ausbreitet, eine neue verschärfte Lage entstanden ist, die auch trotz der Impfung die Gefahr einer Ansteckung für alle massiv erhöht. Auch die bisher eher von milden Verläufen betroffene Gruppe der Kinder, auch die ganz Kleinen (0-5) scheint nun von durchaus schweren Verläufen bedroht. 
In der Praxis bleiben die alten sich bewährten Sicherheitsmaßnahmen bestehen: Maske (nur noch FFP-2!), die bei korrektem Tragen auf beiden Seiten ein Infektionsrisiko auf etwa 0,1% reduzieren, Hände waschen, Abstand, Luftfilter, regelmäßiges Testen mehrfach in der Woche für alle Praxismitarbeiter mit Schnelltests, etc.

Da die "normalen" medizinischen Masken nach aktuellen Studien nun auch erwiesenermaßen absolut deutlich schlechter schützen, reichen Sie in der Praxis nicht mehr aus. Sollte eine FFP2-Maske vergessen worden sein, können wir Ihnen auch eine solche im Einzelfall stellen.
Bitte achten Sie auf Sich und Ihre Mitmenschen und vor allem bleiben Sie gesund!

 

 

- 01.12.2021: massive Inzidenzen; neue Variante und Maßnahmen

Der Trend setzt sich leider fort. Omikron kommt als neuer noch unbekannter Faktor hinzu. Die Inzidenzen bei den Kindern und Jugendlichen sind deutlich höher, als bei anderen Altersgruppen. Daher nochmals die Bitte: Sollten Erkältungssymptome vorliegen, bitte ich, kurz vorher Bescheid zu geben, dann stellen wir im Interesse aller Klienten möglichst auf eine Videosprechstunde um, die zwar nicht ideal ist, aber sich als Alternative doch recht gut bewährt hat. Dies gilt auch, wenn der doppelte Impfschutz vorliegt, da dessen Wirksamkeit bei der Omikron-Mutante bisher noch unklar ist. In einigen Wochen wird man hier besser abschätzen können, wie der Stand der Dinge ist. 

Der Südafrikanische Ärzteverband beschreibt die Verläufe der Variante bisher als durchgehend "mild". Dies wäre recht beruhigend.
Dennoch der von Herzen kommende Appell: Sofern noch nicht geschehen, lassen Sie Sich impfen! Es ist verständlich, wenn Sie unsicher sind oder auch etwas Angst haben. Gerade in den sozialen Medien herrschen unglaublich viele Halbwahrheiten und Falschmeldungen, die sich jedoch genauso hartnäckig wie Covid-19 halten und ebenso schwer zu beseitigen sind.

 

Welche politischen Maßnahmen noch folgen mögen, ist zurzeit nicht ganz klar. Im Moment gilt: Alle Behandlungen finden wie gewohnt statt. Eine Testpflicht vor dem Besuch der Praxis besteht nicht. Wenn ein solcher Test vorliegt, wäre es jedoch sehr freundlich, wenn das erwähnt wird.

 

Sollte ich Erkältungssymptome (auch unabhängig von den täglichen Antigen-Tests) aufweisen, benachrichtige ich und es wird ebenfalls nach Möglichkeit auf die Videosprechstunde umgestellt.

 

Der Wartebereich in der Praxis soll zurzeit nicht belegt sein, bitte kommen Sie pünktlich und sorgen Sie auch für eine pünktliche Abholung, damit keine unnötigen Begegnungen innerhalb der Praxis stattfinden und das Risiko so eingedämmt wird.
Von "Besuchern", also z.B. Eltern, die ihr Kind nur bringen, muss ich aktuell (im Gegensatz zu den Kindern) die Vorlage eines aktuellen Tests einfordern, sofern die Praxis betreten wird (eine neue Verordnung vom 25.11.21). Kommen die Eltern mit ins Gespräch, sind sie wie die Kinder von dieser Vorlagepflicht befreit (juristisch nachvollziehbar, inhaltlich jedoch diskussionswürdig). Bitte halten Sie einen solchen Testnachweis dann bitte in diesem Fall bereit.

 

 

- 11.11.2021: Verschärfung der Inzidenzen

Aktuell sind die Infektionszahlen in neue Rekordhöhen gestiegen. Die Praxis bleibt weiterhin geöffnet, mit Abstand, Maskenpflicht, Hygieneplan und den bisher bekannten Regeln. Diese gelten weiterhin trotz Impfung, denn nur so kann ein Schutz aller Klienten in der Praxis bestmöglich erreicht werden. Obwohl ich selbst ebenfalls den vollen Impfschutz habe, wird zusätzlich regelmäßig gestestet.
Sollten Sie Erkältungssymptome (auch leichte!) haben, geben Sie mir bitte vorher Bescheid, wir stellen dann auf die Möglichkeit der Videosprechstunde um, sofern kein negatives aktuelles Testergebnis vorliegt.

Da auch Geimpfte und Genesene das Virus weitergeben können, gibt es wenig Alternative für diese Maßnahme, da sowohl ungeimpfte Kinder, als auch ältere oder anders besonders vulnerable Menschen die Praxis betreten.

 

Danke für Ihr Verständnis.
 

 

- 16.07.2021: Ausblick

In den letzten Wochen ergab sich ein erfreulich niedriges Infektionsgeschehen, parallel dazu steigt die Zahl der Impfungen. Gemeinsam mit den Testungen an den Schulen war so eine Rückkehr zur überwiegenden Behandlung vor Ort in der Praxis möglich. Aktuell verabschiedet sich die Praxis in die Sommerferien-Pause und ich hoffe, auch nach den Ferien weiterhin im gewohnten Setting für Sie alle da sein zu können: Mit Maske, Abstand, Desinfektion, Lüften und Luftfilter vor Ort in der Praxis. Versuchen wir alle trotz der anstrengenden vergangenen Monate etwas Zuversicht aufrecht zu erhalten, dass eine vierte Welle im bisher gekannten oder größeren Ausmaß nicht eintritt, sondern das Geschehen durch die Rücksichtnahme aller aufeinander wie bisher kontrollierbar bleibt. Bei allen Gedanken nun in den Ferien versäumten Schulstoff aufzuholen: Bitte denken Sie auch daran, dass Sie Zeit zum Erholen und Kraft schöpfen brauchen: Eltern genauso wie Kinder und Jugendliche. Wer Bäume fällen will, muss zwischendurch auch immer seine Axt schärfen! :-)
In diesem Sinne, bleiben Sie gesund und verlieren trotz der aktuellen furchtbaren Bilder aus dem Westen nicht die Zuversicht und den Mut!

 

Noch in eigener Sache: Nach Ende der Ferien wird sich wie gewohnt erst in den ersten 1-2 Wochen der neue Plan ergeben müssen, wenn die neuen Stundenpläne der Schulen und Ausbildungen, etc. vorliegen. In dieser Zeit sind bezüglich freiwerdender Therapieplätze und -zeiten noch keine Aussagen möglich.

 

Herzliche Grüße,

Frank Stula
 

 

- 01.05.2021: VERLÄNGERUNG!

In der nun dritten Welle scheint eine gewisse Stabilisierung einzutreten. Die bisherigen Regelungen gelten noch weiterhin. Es bleibt die Hoffnung, das über die zunehmenden Impfangebote sich schrittweise ein neuer "Normalzustand" etablieren kann. Den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen wünsche ich bei diesen verrückten Zeiten Alles Gute und Viel Erfolg für diese erneut sehr aussergewöhnlichen Prüfungen!

 

- 04.03.2021: VERLÄNGERUNG!

Mit der Verlängerung des Lockdowns bis zum 28.03.2021 werden auch die bisherigen Regelungen noch wie seit 13.02.21 beibehalten:

 

1. Therapiestunden / Supervisionen / Selbsterfahrung finden als Videosprechstunde statt, sofern möglich.

2. Ist dies nicht möglich, gelten die bereits bekannten Hygieneregeln von Abstand, Händewaschen und -Desinfektion, Lüften, parallel laufender Luftfilter, Maskenpflicht (mindestens FFP2/KN95/N95 ohne Ventil) in der gesamten Praxis auch während der Stunde, der Wartebereich soll möglichst freigehalten werden, so dass es möglichst keine Kontakte der Klienten zueinander gibt, kommen sie daher bitte erst recht pünktlich vor dem Termin.

3. Sind Symptome vorhanden, auch in geringerem Ausmaß, kommen Sie bitte nicht in die Praxis, sondern geben Sie kurz Bescheid und entweder bleibt es bei der Videosprechstunde oder bis zum Abklingen wird auf die Möglichkeit der Videosprechstunde umgestellt.

 

Erklärung zur Verlängerung:

Bei gleichzeitiger erneuter Zunahme der Inzidenzen und einem Anwachsen der dominanten Mutationen dabei werden bei stagnierendem Impfgeschehen ein paar Lockerungen geplant. Diese sind jedoch im "freiwilligen" Bereich, so dass jeder entscheiden kann, ob er dieses Risiko eingehen möchte oder nicht. Eine Heilbehandlung/Supervision/Selbsterfahrung ist jedoch in einen gewissen Kontext eingebettet, der entweder ein seelisches Leiden, eine brufliche Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit o.ä. zu Grunde liegen hat. Das bedeutet, dass ein Auslassen derselben meist deutliche Auswirkungen hat. Daraus entsteht eine besondere Verantwortung auf therapeutischer Seite. Mehr Lockerungen, sowie das essentielle Fehlen von Luftfiltern und hinreichenden Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb erhöhen gleichzeitig das Risiko für die Weitergabe der Infektion, so dass die Paradoxie entsteht: Mehr Freiheiten im Freizeit-Bereich führt zu engeren Sicherheitsmaßnahmen in der Praxis, damit über mich als Therapeut mögliche Infektionsübertragungen soweit verhindert werden können, wie möglich.

 

 

- 13.02.2021: Bitte beachten! Neue Regelung:

Um der Forderung nach möglichst wenig Grund, sich in physische Kontakte zu begeben (man denke an das Homeoffice-Gebot) sollen so viele Stunden wie möglich aktuell per Videosprechstunde umgesetzt werden. Nur wenn dies ausdrücklich nicht gewünscht oder nicht machbar ist, sollen die Stunden vor Ort ganz wie gewohnt stattfinden. Der Präsenzbetrieb soll auf ein Minimum heruntergefahren werden. Prüfen Sie bitte, ob es möglich ist, die Therapiestunden vorübergehend auf Videosprechstunde umzustellen? Wenn es nicht für Sie vorstellbar oder möglich ist, benötigen Sie in der Praxis dann nun eine medizinische Maske nach FFP2 oder KN95 oder N95 Standard.

 

In der Praxis ist dann nun entsprechend den neuen Regeln eine FFP2/KN95/N95 Maske erforderlich. Einfache textile Alltagsmasken reichen nicht mehr aus.

Diese neuen Regeln sollen dazu beitragen, auch den offenbar für Kinder und Jugendliche auch infektiöser/gerfährlicheren Stamm aus Großbritannien an der Ausbreitung so gut wie möglich zu behindern. Die aktuellen Mutationen in ihrer Ausbreitung zu begrenzen und damit auch alle meine Patienten zu schützen, bis schließlich einmal Impfungen hier einen gewissen Schutz bieten, ist zurzeit das Ziel in der Pandemie-Bekämpfung. Leider konnten sich die Kultusminister nicht zu einer besseren Variante des Schutzes der Schüler und der Familien entschließen, als die Ihnen aktuell bekannten Regelungen. Immerhin im Wechselmodell finden sich gewisse Grenzen für die Verbreitung wieder. Aktuell scheint es so, dass vor allem der ungebrochene Schulbetrieb in Großbritannien und Portugal zur rasenden Verbreitung der Mutationen und dem darauf folgenden massiven Anstieg der Infektionen geführt zu haben scheint. Also seien Sie alle vorsichtig und bleiben Sie gesund!

 

- 13.01.2021: Wegen eines freudigen Ereignisses bleibt die Praxis etwa einen Monat lang geschlossen. Die aktuellen Covid-19 Entwicklungen werden von mir weiter beobachtet. Kurz vor Beginn der Wiederaufnahme der Tätigkeit wird hier der aktuelle Stand bei Veränderungen nochmal zusammengefasst. Je nachdem, wie sich das Infektionsgeschehen weiter verändert, ist mit einer Beibehaltung der bisherigen Regeln zu rechnen, evtl. erweitert um die Pflicht einer FFP-2/KN95/N95 Maske in der Praxis und/oder Umstellung auf Videosprechstunde, wo dies möglich ist. Letzteres nur dann, wenn sich die Zahlen und das Geschehen nicht weiter zum positiven entwickeln.

Bis dahin bleiben Sie mir alle gesund und achten Sie auf Sich und Ihre Lieben!

Noch ein Hinweis: die bisherige Chronik zeigt recht deutlich den schrittweisen Erkenntnisprozess der Pandemie, von zunächst der Annahme der reinen Tröpcheninfektion bis zur Erkenntnis der Übertragung über Aerosole. Bedenken Sie also immer, dass sich der Informationsstand stetig wandelt. Unklar sind noch die Auswirkungen der Mutationen des Virus, aktuell deutet jedoch alles darauf hin, dass die Impfungen auch hier weiterhin Schutzwirkungen haben. Halten Sie durch in diesen schwierigen Zeiten und bleiben Sie etwas optimistisch, dass ein ähnlich "normales" Leben wie vor der Pandemie als Licht am Horizont in Sicht ist. Wie ein Läufer gilt es, nun nicht bereits vor der Ziellinie das Tempo zu drosseln, sondern erst nachdem man im Ziel eingelaufen ist!

 

- 09.01.2021: Nach dem Ende der Ferien haben alle bisherigen Sicherheitsmaßnahmen weiter unverändert Bestand. (Siehe 15.12.20)

 

- 15.12.2020: Der nächste Lockdown ist angekündigt. Die Praxis wird auch im Lockdown regulär bis zum Beginn der Weihnachtsferien als Teil der Versorgung weiter geöffnet bleiben.  Bitte beachten Sie: Wenn Ihnen der Besuch  der Behandlung trotz der Sicherheitsmaßnahmen z.B. zu risikoreich erscheint (auch z.B. durch Nutzung des ÖPNV), ist jederzeit anstelle der vor Ort stattfindenen Termine eine Online-Sprechstunde möglich.

Hierzu wird ein zertifiziertes System von mit benutzt (REDMEDICAL), das eine Abhörsicherheit gewährleistet, auf Seite der Klienten muss nichts installiert werden, Sie benötigen lediglich ein videotelefoniefähiges Endgerät und eine Internetverbindung (z.B. Smartphone, Tablet, Laptop mit Webcam, etc.). Diese Möglichkeit besteht aktuell generell.
Alle Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen bestehen innerhalb der Praxis weiterhin (Maskenpflicht, Desinfektion, Abstand, Luftfilter; s.u).

 

Bleiben Sie achtsam und gesund!

 

- 19.10.2020: Die Fallzahlen nehmen stetig zu. Auch der RTK gilt aktuell als Risikogebiet. Das Hygienekonzept der Praxis ist bereits seit August zusätzlich um einen Luftfilter im Behandlungsraum ergänzt, der die trotz der getragenen Masken entstehenden Aerosole im Raum filtert (bis zu 0,1 Mikron 99,95% Effektivität nach ISO 1822) und die Anreicherung der Raumluft damit verhindert.. Als alleiniger Schutz reicht dies definitiv nicht aus, die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen, nach jeder Stunde wird der Raum natürlich kräftig gelüftet. Beachten Sie auch außerhalb der Praxis die bekannten Empfehlungen und bleiben Sie gesund.

 

- 15.08.2020: Die hessischen Sommerferien neigen sich dem Ende zu und wie erwartet steigen die Infektionszahlen, jedoch noch moderat. Es gilt weiterhin in der Praxis eine Maskenpflicht, Desinfektionsmittel für die Hände finden Sie
im Wartebereich. Also alle Regelungen gelten unverändert fort. (siehe 18.05.20) direkt unten. Sofern Sie aus einem Risikogebiet innerhalb der letzten zwei Wochen zurückgekehrt sind, bleiben Sie bitte zu Hause in einer zweiwöchigen Quarantäne, sofern Sie nicht eine negative Testung auf COVID-19 danach durchgeführt haben. Bitte beachten Sie weiterhin, dass entgegen anderweitiger Behauptungen COVID-19 existiert und gefährlich ist und bleibt. Beachten Sie daher alle bekannten Regelungen bitte ernsthaft. Ein Mund-Nase-Schutz nutzt nichts, wenn die Nase nicht bedeckt ist. Den Mund kann man beim Atmen auch so geschlossen halten :-).


  Für Patienten und ggfls. deren Eltern in laufenden Therapien:

Sobald Sie bereits über veränderte Zeitpläne für das neue Schuljahr Bescheid wissen, bin ich dankbar, wenn Sie mich möglichst rasch über die möglichen Zeitfenster informieren. Ich bitte um Verständnis für das  jährlich anstehende "Terminchaos" nach den Sommerferien.

 

  Für Neuanmeldungen:

Sobald der neue Behandlungs-Wochenplan steht, kann ich mögliche freie Therapieplätze absehen und nennen.
Dies kann bis zu zwei Wochen durch sich verändernde schulische Stundenpläne dauern. Die Warteliste ist recht voll, dennoch kann es durch ungünstige/bzw. für den Betroffenen günstige Zeitfenster für eine neue Therapie auch schneller gehen. Dies ist nicht vorhersehbar. Ich bitte um Verständnis für das jährlich anstehende "Terminchaos" nach den Sommerferien.

 

 

- 18.05.2020: Zusatz zur Maskenpflicht. Durch die Öffnung der Schulen, Restaurants, etc. sowie die zunehmenden Hinweise, dass eine Infektion durch kleinere Partikel (fraglich: statt Tröpfcheninfektion auch Aerosol (Tröpfchen <1 micrometer möglich, durch geringes Gewicht und Größe lange frei in Raumluft) möglich sein könnte, fällt die Abwägung nun zunehmend eindeutig zu Gunsten der Maskenpflicht aus. Eine Aerosolbildung scheint hinreichend  verhinder- , bzw. in ausreichendem Maße verminderbar, wenn die im Raum anwesenden Personen Masken tragen.
Zudem wird nach jeder Stunde der Bahndlungsraum stark durchlüftet. Um im begründeten Einzelfall eine  Abnahme der Maske zu ermöglichen, trage ich eine FFP-2 Maske, damit auch in diesem Fall weiterhin ein zuverlässiger 
 Übertragungs-/ Infektionsschutz von mir als potentiellem Überträger gewährleistet ist und Sie Sich keine Gedanken machen müssen.

Für alle Klienten gilt: Eine normale "Alltagsmaske" (Mund-Nasen-Schutz) ist auch weiterhin für Sie ausreichend. Die bereits etablierten Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen gelten unverändert weiter.

Ich bitte um Verständnis bei möglichen Verzögerungen durch Desinfektion innerhalb des Behandlungsraums und starkem Lüften, die zum Schutz der Gesundheit auftreten können. Erst nach deren Abschluss wird der Raum

betreten. Sollte sich der Verdacht der Infektion durch Aerosol nicht erhärten, reicht auch der bereits eingerichteteSicherheitsabstand (>2 m) innerhalb des Therapieraums aus. Es geht also zurzeit darum, auf diese Weise der Entstehung eines möglicherweise infektiösem Aeorols entgegenzuwirken und im begründeten Fall der Abahme der Maske die Weitergabe durch mich über FFP-2 Maske zu verhindern, zusätzlich durch Lüften und Austausch der Raumluft sowie die etablierten Hygienemaßnahmen ein größtmögliches Maß an Schutz und Sicherheit zu gewährleisten. Dies steht empfunden im Kontrast zu den Lockerungen, ist jedoch in der Dialektik des Geschehens folgerichtig: Größere Möglichkeiten und schwierigere Einschätzbarkeit des Risikos im Alltag führen auf der anderen Seite zu mehr Sicherheitsmaßnahmen in den speziellen Situationen im Gesundheitswesen.

Dies erfahren Sie dann ebenfalls hier.

- Neu seit 12.05.2020: Die
Maskenpflicht gilt generell weiterhin in allen medizinischen Einrichtungen, wurde jedoch u.a. nochmal explizit für die Psychotherapeutischen Praxen ergänzt. In jedem Einzelfall kann nun abgewogen werden, ob der MNS die angemessene psychotherapeutische Behandlung (u.a. durch enorm eingeschränkte ' Sichtbarkeit der Mimik) erschwert oder gar unmöglich macht und dann auf das Tragen der Maske verzichtet wird. Es muss hierbei stets zwischen dem Recht auf eine angemessene Behandlung und dem Anspruch auf Risikominimierung und Schutz vor COVID-19 abgewogen werden. Im gesamten Bereich der Praxis, speziell im Eingangsbereich gilt die Maskenpflicht uneingeschränkt.

 

- Neu seit 04.05.2020: Nach Erlass der hessischen Landesregierung gilt ab sofort nun doch eine Maskenpflicht auch in Psychotherapeutischen Praxen. Bitte bringen Sie eine Ihrer Alltagsmasken mit. Falls Sie aufgrund der Kürze der Information keine dabei haben, kann Ihnen zurzeit noch vor Ort ein MNS (Mund-Nasen-Schutz) gestellt werden. Der Verdacht, dass der zentrale Infektionsweg nicht nur über Tröpcheninfektion stattfindet, sondern auch über Aerosole, hat sich leider bestätigt! Damit schützt ein Abstand oder eine Trennscheibe NICHT vor einer Infektion!

 

- Neu ab 27.04.2020: Bitte denken Sie bei Benutzung des ÖPNV an die Maskenpflicht. In der Praxis gilt die Maskenpflicht bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht, wenn Sie Sich jedoch wohler fühlen, dürfen Sie Ihre Maske gerne auch dort benutzen. Dies  kann z.B. sinnvoll im Wartebereich, beim Händewaschen, o.ä. sein, da der Abstand der Personen dort erfahrungsgemäß manchmal nur mit "ausweichen" komplett sicher gewährleistbar ist, innerhalb des Therapieraums sind die Abstände entsprechend gewahrt.
 

- Noch ein Hinweis zur Wiederverwendbarkeit: Die sog. "Alltagsmasken" aus Textil können Sie nach Anweisung des Herzstellers, mindestens jedoch bei 60° C Waschen. Andere Masken, wie z.B. MNS aus eigenen Beständen (OP- Maske für den einmaligen Gebrauch) sollten Sie NICHT waschen, da sonst die statische Aufladung des Gewebes, die kleinere Tröpchen anzieht und bindet, aufgehoben wird. Legen Sie diese in einen Ofen (keine Umluft, um die Keime nicht zu verteilen!) bei  90° C für 90 Minuten. Dadurch wird der MNS trocken und die Keime sind abgetötet. Die Maske kann dann wiederverwendet werden. Gleiches gilt auch für FFP2/3/ KN95/N95 Masken. Sofern Sie solche besitzen, können Sie diese aber auch so regelmäßig desinfizieren. Vorsicht bleibt bei Masken mit Ventil, da hier z.B. für dünne Plastikfolien im Ventil keine Gewähr übernommen werden kann, wie diese die 60/65°C überstehen und ob sie dann noch Dichtigkeit gewährleisten. Denken Sie zudem daran, dass Masken mit Ventil nur Sie selbst und NICHT den Anderen schützen und Ihnen der Zutritt zu z.B. medizinischen Einrichtungen damit verwehrt bleiben kann. Auch in der Praxis müssen Sie Masken ohne Auslassventil tragen.

[Beitrag verändert und überarbeitet, da zuvor veraltete Informationen]

 

- Neu ab 24.03.2020: Neben der Videosprechstunde ist es nun auch möglich, statt einer Stunde hier vor Ort telefonisch  den Kontakt aufrechtzuerhalten, dies sowohl als volle Therapiestunde, als auch in kleineren Zeiteinheiten (kürzere Gespräche). Diese Möglichkeit wurde für die Aufrechterhaltung des therapeutischen  Kontakts (der therapeutischen Beziehung) in der Corona-Krise neu geschaffen.

 

- Auch nach der am 22.03.2020 bekannt gegebenen Kontaktsperre bleibt die Praxis als Element der medizinischen Grundversorgung für die laufenden Behandlungen geöffnet. Wenn Sie über den öffentlichen Verkehr in die Praxis kommen und dies Ihnen zu riskant ist, verweise ich auch hier auf die Möglichkeit der Video-Sprechstunde. Eine Bescheinigung für den Besuch stelle ich Ihnen für den Fall einer polizeilichen Kontrolle direkt hier aus.

 

- Die Therapiesitzungen werden vorerst größtenteils wie gewohnt stattfinden (außer die Lage verschärft sich in den nächsten Wochen bzw. die Kassenärztliche Vereinigung gibt die Anweisung die Praxis zu schließen). Psychotherapie ist eine Grundleistung des Gesundheitssystems und es ist Aufgabe des Psychotherapeuten, eine Versorgung sicherzustellen, solange es geht und vertretbar ist.
Durch Einhaltung der Hygienestandards, wie z.B. Desinfektion der Türklinken und Oberflächen sowie der Bestellpraxis (kaum bis kein Kontakt zu anderen Besuchern der Praxis) ist das Infektionsrisiko zumindest hier vor Ort eher gering. Bitte beachten Sie jedoch auch das Infektionsrisiko z.B. in Bus und Bahn bei der Anfahrt. Wenn Ihnen dies zu riskant erscheint, bleibt als Alternative die Video-Sprechstunde oder Telefonkontakt, die aktuell speziell von der Kassenärztlichen Vereinigung gestärkt worden ist. Generell ist die wirkliche reale Begegnung jedoch immer vorzuziehen. In diesen besonderen Zeiten sind jedoch genau diese Alternativen hilfreich, wenn die Vor-Ort-Begegnung nicht möglich oder vertretbar ist.


- Aus diesem Grund muss momentan auch auf das Händeschütteln (leider) verzichtet werden.
- Bitte waschen Sie Sich direkt nach Betreten und vor Verlassen der Praxis die Hände. (mind. 30 sek.)

- Bitte Achten Sie auch beim Betreten der Praxis, beim Händewaschen und im Wartebereich auf den
  Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m.
Halten Sie im Wartebereich bitte Platz zwischen Ihnen frei, und
  gehen Sie einzeln zum Händewaschen, sofern Sie nicht aus einem Haushalt kommen. Generell versuchen wir, die
  Zeit im Wartebereich für sie so kurz wie möglich zu halten, um Kontakte zu Dritten einzuschränken.

 

- Wir halten Möglichkeiten zur Händedesinfektion für Sie bereit. Die Desinfektion soll nicht anstatt des
  Händewaschens erfolgen. Halten Sie ihre Hand für 2-3 Sekunden in die Öffnung des Geräts und verteilen Sie
  anschließend das Desinfektionsmittel durch verreiben.

 

- Ich bitte Sie, kranke (auch erkältete) Kinder/ Jugendliche unbedingt zu Hause zu belassen und nicht in die Therapie zu bringen. Dies gilt auch für die Eltern-/ Betreuergespräche, im Zweifelsfall sagen Sie bitte eher ab.
 

- Bitte unbedingt so früh wie möglich abzusagen, sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.

- Im Zweifelsfall wird die Praxis eher sofoert geschlossen als offen gehalten, um Sie alle nicht zu gefährden und die Verbreitung des Cov-2 nicht zu begünstigen! Ich achte hierbei auch ebenso auf Erkrankungsanzeichen bei mir selbst! Sollten Sie selbst in Quarantäne müssen, bitte ich Sie dringend, dem Gesundheitsamt auch mich/die Praxis als Kontakt zu nennen, damit hier die Kette unterbrochen werden kann, bzw. mich ggfls. auch zu informieren.

 

- Im Fall der Schließung aufgrund von Quarantäne entweder durch Erkrankung eines meiner Patienten oder mir selber wird die Praxis erst einmal bis Ende der Osterferien komplett geschlossen sein. In der letzten Ferienwoche wird dann neu zu beurteilen sein, wie die Situation aussieht. Ziel ist es nach wie vor, eine Versorgung zu gewährleisten, gleichzeitig aber unnötige Risiken zu vermeiden.

 

- Für Jugendliche (i.d.R. ab 14 Jahren) oder Eltern, besteht die Möglichkeit einer Videosprechstunde. Hierzu ist eine Einwilligung von Ihnen erforderlich. Diese finden Sie unter diesem Abschnitt als PDF, eine Anleitung und technische Informationen sind ebenfalls enthalten. Bitte senden Sie mir diese per Fax oder Email ausgefüllt zu oder sprechen Sie mich in vorherigen Stunden darauf an.
Diese Videosprechstunde erfolgt über einen zertifizierten Anbieter, der die entsprechende Datensicherheit und Schutz vor Dritten gewährleistet und hierfür von den Kassenärztlichen Vereinigungen geprüft wurde. Eine Installation von Software ist hierbei nicht erforderlich. Diese Videosprechstunde ist auch im Falle einer Quarantäne möglich, oder wenn die Praxis aus anderen Gründen nicht aufgesucht werden kann oder soll.

Die technischen Voraussetzungen sind: Ein Laptop/PC/Tablet/Smartphone mit Kamera und Micro, GoogleChrome/Firefox/Safari, mehr wird von Ihrer Seite nicht benötigt.

 

Hier klicken für einen Link zu einer Kurzanleitung
 

 

Einwilligungserklärung und Anleitung Videosprechstunde
Anleitung zur Videosprechstunde inklusive Einwilligungserklärung "Videosprechstunde Patient" als PDF. Bitte ausgefüllt an entweder: 06123-9994358 oder praxis.stula@googlemail.com
EinwilligungserklaerungVideosprechstunde[...]
PDF-Dokument [186.3 KB]

 

 

Es ist mir bewusst, dass die momentane Situation (vor allem mit der Schließung der gesamten Kindergärten und Schulen) alle Familien vor eine besondere Herausforderung stellen wird. Versuchen Sie Ihren Kindern/ Jugendlichen trotzdem einen strukturierten und damit möglichst verlässlichen und sicheren Alltag zu gewähren.

 

 

 

 

Die folgende Patienteninformation der KV Hessen erläutert, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie befürchten, sich mit dem Virus angesteckt zu haben. Zudem bietet die Information wichtige Hygienetipps, wie Sie sich und andere vor einer Ansteckung schützen können.

CORONAVIRUS: KRANKHEITSZEICHEN
Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sind Husten, Schnupfen, Halskratzen oder Fieber – alles Symptome, wie bei anderen Erregern von Atemwegserkrankungen auch. Selbst wenn Sie diese Beschwerden haben: Aktuell ist das Risiko, dass Sie mit dem Coronavirus infiziert sind, gering. Wahrscheinlicher ist, dass Ihre Beschwerden auf eine Grippe oder Erkältung zurückzuführen sind.

SO GEHEN SIE VOR, WENN SIE SORGE HABEN, SICH ANGESTECKT ZU HABEN:
In zwei Fällen sollten Sie Ihre Erkältungssymptome auf das Coronavirus untersuchen lassen: Zum einen, wenn Sie Kontakt zu jemandem hatten, bei dem das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde. Oder zum anderen, wenn Sie sich vor Kurzem in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem Coronavirus-Fälle aufgetreten sind. Trifft mindestens einer dieser beiden Fälle auf Sie zu, dann wenden Sie sich TELEFONISCH an eine Arztpraxis oder wählen Sie die Rufnummer des Patientenservices: 116117. Nach aktuellem
Kenntnisstand dauert es zwischen Ansteckung und ersten Krankheitszeichen bis zu 14 Tage. Ganz wichtig: Melden Sie sich unbedingt telefonisch vorher an, bevor sie einen Arzt aufsuchen. So schützen Sie sich und andere. Gegebenenfalls erhalten Sie schon am Telefon den Hinweis auf eine für Ihre Region zuständige Stelle für die weitere Abklärung. So ersparen Sie sich auch
unnötige Wege. Wenn Sie dann einen Termin erhalten haben, meiden Sie auf dem Weg zum Arzt möglichst den Kontakt zu anderen Personen oder halten Abstand von ein bis zwei Metern.

SO KÖNNEN SIE SICH UND ANDERE SCHÜTZEN
Grundsätzlich können Sie selbst viel tun, um sich und andere zu schützen – und zwar vor dem Coronavirus ebenso wie vor anderen Atemwegserkrankungen wie der Grippe. Denn: Auch Coronaviren werden in der Regel über Tröpfchen aus den Atemwegen übertragen. Gelangen diese an die Hände, kann eine Übertragung erfolgen, wenn Sie beispielsweise Ihr Gesicht berühren. Deshalb ist eine gute Händehygiene ein wichtiger Teil der Vorbeugung. Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife. Vermeiden Sie es, sich mit den Händen ins Gesicht zu fassen. Husten oder niesen Sie in ein Papiertaschentuch und werfen Sie dieses danach in einen Abfalleimer mit Deckel. Oder niesen und husten Sie in die Armbeuge. Halten Sie Abstand zu kranken Personen oder meiden Sie den Kontakt nach Möglichkeit.

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anderes:

 

-in der Woche vom 10.02.20 bis 16.02.20 gab es in meiner Telefonanlage eine technische Störung,
sodass Nachrichten nicht korrekt aufgezeichnet wurden und Anrufe z.T. nicht richtig angenommen wurden. Ich kann auch leider nicht mehr ersehen, welche Anrufe eingegangen sind.


Der Fehler ist aber nun behoben und Sie sollten mich zu den telefonischen Sprechzeiten wieder normal erreichen können.

 

Ich bitte die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.


 

Informationen zur Praxis bezüglich COVID-19 enden hier

Sprechstunden, Warteliste und Downloads

Seit dem 01.04.2017 ist es für gesetzlich Versicherte möglich, die neu eingeführte Psychotherapeutische Sprechstunde wahrzunehmen, um eine erste Einschätzung und das weitere mögliche Vorgehen zu besprechen. Dies ist eine neue Leistung im Rahmen der Änderungen der Psychotherapierichtlinien. Die Möglichkeit, einen Therapieplatz für eine Behandlung zu bekommen bleibt hiervon jedoch unberührt, da sich neben dem Angebot einer ersten Abklärung an den Behandlungskapazitäten der Psychotherapeuten nichts geändert hat.

 

Meist ist im Anschluss daran mit Wartezeiten auf einen freien Therapieplatz zu rechnen. Kurzfristig kann sich jedoch unerwartet auch ein freier Platz ergeben. Hierfür führe ich eine Warteliste von Interessenten. Bitte senden Sie mir dieses (unten) zum download verfügbare Formular ausgefüllt per Post oder Mail zurück und ich nehme Sie in die Warteliste auf. Wenn ein Platz frei wird, kontaktiere ich Sie. Vorteilhaft ist generell, wenn die regelmäßigen, einmal wöchentlich stattfindenden Termine auch zu frühen Zeiten (vormittag/mittag) wahrgenommen werden können, was aufgrund zum Beispiel des Schulbesuchs oft jedoch nicht oder nur schwer möglich ist. Sollte Ihnen dies dennoch möglich sein, vermerken Sie dies bitte. Sofern Ihnen der Platz auf dem Formular nicht ausreicht, können Sie gerne ein weiteres Blatt hinzufügen.

 

Bitte beachten Sie: Wenn Therapieplätze frei werden, wird meist ein spezifisches Zeitfenster frei, d.h. ein regelmäßiger Termin in der Woche zu einer bestimmten Uhrzeit. Kann dieser Termin nicht genutzt werden, rücken meist die nächsten in der Warteliste nach, und so fort. Durch die langen Wartezeiten sind manche Klienten auch schon anderweitig fündig geworden, so dass es möglich ist, auch schnell in der Warteliste "nach vorne zu rutschen".

Die Wartezeiten variieren zwischen 6 und 18 Monaten im Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie-Bereich. Dies hat mit der Dauer der Behandlung und den begrenzten möglichen Therapieplätzen bei den Therapeuten einerseits und der großen Anfrage andererseits zu tun. Dieses deutliche Missverhältnis wird berufspolitisch immer wieder thematisiert, doch bisher wurden kaum ausreichend Therapeutensitze festgelegt. Leider trifft dieses Missverhältnis vor allem die suchenden Klienten. Fühlen Sie Sich daher frei, parallel auch bei anderen Therapeuten/-innen anzufragen. Dies hat auf Ihre Eintragung in die Warteliste keinen Einfluss. Ich wäre Ihnen jedoch dankbar, wenn Sie mir kurz mitteilten, wenn Sie anderweitig einen Therapieplatz erhalten haben.

 

Anmeldebogen für die Warteliste
Anmeldung für die Warteliste.pdf
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Datenschutzhinweis: Bitte beachten Sie, dass die Datensicherheit einer Email eher vergleichbar mit einer Postkarte als einem Brief ist, d.h. ein effektiver Datenschutz ist hier nicht gewährleistet. Emails mit sensiblen persönlichen Informationen werden von mir aufgrund der DSGVO vom 25.05.18 nur auf ausdrücklichen Wunsch und vorherige schriftliche Zustimmung nach Aufklärung der Risiken durch den Adressaten verschickt. Sie können mir weiterhin jegliche Emails zusenden, eine detaillierte Antwort kann ich jedoch nur noch nach obigen erfüllten Voraussetzungen geben. Ansonsten bleiben Fax, Postbrief und persönliches Gespräch.

Eine Einwilligungserklärung finden Sie direkt unten.

 

Einwilligungserklärung Email-Postaustausch
Um nach der ab dem 25.05.18 gültigen DSGVO gerecht zu werden, ist für einen Austausch von Emails Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, mir diese, wenn Sie mit Email-Kontakt einverstanden sind, ausgefüllt per Fax oder Briefpost im Vorfeld schon zukommen zu lassen, finden Sie diese hier als download. Bitte beachten Sie den Datenschutzhinweis oben.
Einwilligung_E-Mail.doc.pdf
PDF-Dokument [25.1 KB]

Allgemeine Informationen zur Psychotherapie können Sie diesem Merkblatt entnehmen. Es enthält Informationen zu Therapiegenehmigung, Kostenübernahme, Gutachterverfahren und Bewilligung der Therapie, u.a. . Weitere Informationen finden Sie zudem z.B. auf meiner Praxishomepage unter "Allgemeine Informationen".  

 

Merkblatt "Allgemeine Informationen zu Psychotherapie" (detailliert, PDF, 38kb)
Merkblatt+allgemeine+Informationen.pdf
PDF-Dokument [37.3 KB]

 

Eine Liste weiterer niedergelassener Therapeuten finden Sie unter: 

 

http://www.kvhessen.de 

(unter "Arztsuche")

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